Eingeschränkte Wiedereröffnung der Vereinsräume gem. Schreiben des bayerischen Gesundheitsministeriums

Kurz vor Weihnachten hat uns ein Schreiben des bayerischen Gesundheitsministeriums erreicht, in dem sich zu medizinisch notwendigen Gruppentreffen geäußert wird.

Ausgehend hiervon können ab sofort wieder Gruppentreffen in unseren Vereinsräumen stattfinden. Siehe hierzu auch FAQ des Bayerischen Gesundheitsministeriums, Abschnitt „Sind Treffen von Selbsthilfegruppen möglich?“.

Bitte überprüft, ob sich die Gruppe unbedingt wieder persönlich treffen möchte oder ob ihr vorübergehend die Gruppentreffen online veranstalten wollt, Anleitung siehe hier.

Persönliche Gruppentreffen sind unter folgenden Bedingungen gem. den Vorgaben des Gesundheitsministeriums erlaubt:

  • Die Treffen sind derzeit auf max. fünf Personen begrenzt.
  • Die Teilnehmer jeder Gruppe müsse aus ihren Reihen eine verantwortliche, fachkundige Person wählen. Nach Auffassung des Verein ist dies in der Regel der Gruppenansprechpartner bzw. der Moderator des Treffens.
  • Sollte die Anzahl von fünf Teilnehmern überschritten werden, kann die Gruppe sich teilen, so dass sich im großen Gruppenraum max. fünf und im kleinen max. drei Personen aufhalten können.
  • Die Anwesenheitslisten sind ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen.
  • Bitte denkt an die Ausgangssperre, d.h. sorgt dafür, dass Ihr vor 21 Uhr daheim seid.
  • Tragt während des gesamten Treffens eine geeignete Mund-Nasenabdeckung, d.h. vom Betreten bis zum Verlassen der Vereinsräume.
  • Es ist für eine regelmäßige Durchlüftung der Räume zu sorgen. Die Fenster sollten entweder durchgehend geöffnet sein oder alle 20 Minuten für mindestens 5 – 10 Minuten gelüftet werden. Dabei ist Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit zusätzlich weit geöffneten Türen am effektivsten.

Das Schutz- und Hygienekonzept des Vereins wird gem. den o.g. Angaben zeitnah ergänzt / korrigiert.

Wenn Ihr die Vereinsräume wieder betretet, werdet Ihr feststellen, dass die lang ersehnte neue Eingangstür installiert ist, wodurch auch der Türöffner wieder funktioniert. Ein Austausch der Schlüssel ist nicht nötig, da ein identischer Zylinder eingebaut wurde, so dass die alten Türschlüssel weiterhin benutzt werden können.

Über nachfolgenden Link zur SEKO Bayern bleibt Ihr über rechtliche Änderungen (und auch über mögliche Fortbildungsmöglichkeiten für Eure Gruppe) informiert:

https://www.seko-bayern.de/