Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Gruppenteilnehmer/-innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Manfred Fuchs (1. Vorsitzender)
Telefon: 06021-23626
E-Mail: info (at) redenundhandeln.de

1. Mund-Nasen-Bedeckungen

  • Die Vereinsräume dürfen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden.

  • Sobald die Teilnehmer*innen Ihren Platz / Ihren Stuhl mit der Mund-Nasen-Bedeckung im Raum, unter Berücksichtigung des bestehenden Hygienekonzepts  eingenommen haben, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Sobald der Platz verlassen wird, ist die Mund-Nasen-Bedeckung wieder zu benutzen.

  • Personen mit Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten, untersagen wir das Betreten der Vereinsräume.

  • Besucher der Vereinsräume haben die zu tragende Mund-Nasen-Bedeckung selbst mitzubringen.

2. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,50 Meter

  • Der kleine Gruppenraum darf bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Gruppen, die bislang im kleinen Raum gleichzeitig mit Gruppen im großen Raum stattgefunden haben, müssen derzeit im 14-tägigen Wechsel mit der Parallelgruppe im großen Raum gehalten werden. Um den systematischen 14-tägigen Wechsel zu gewährleisten, ist eine Absprache zwischen den zuständigen Gruppenansprechpartnern erforderlich.

  • Im großen Gruppenraum dürfen sich maximal 8 Personen aufhalten.

  • Zur Sicherstellung des Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen während der Gruppensitzungen müssen die Stühle an den dafür markierten Stellen verbleiben.

  • Die Gruppenteilnehmer haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass auch außerhalb des jeweiligen Gruppenraums (z.B. Eingangsbereich, Sanitärräume) der Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet ist.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Bei Vorliegen von Verdachtsfällen ist Rücksprache mit dem Hausarzt oder dem zuständi­gen Gesundheitsamt zu halten. Das Betreten der Vereinsräume ist erst nach diesbezügli­cher Abklärung (z.B. negativer Test, erforderliche Quarantänemaßnahmen) gestattet.

  • Als Verdachtsfälle gelten körperliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Atemnot, Abge­schlagenheit, schnupfenähnliche Symptome, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmer­zen, Durchfall, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns) und Kontakt mit Personen mit bestätigtem Coronavirus.

  • Zur Nachverfolgung möglicher Verdachtsfälle ist es unabdingbar, dass die Gruppenan­sprechpartner die Anwesenheitsliste vollständig ausfüllen. Die Adress-/Kontaktdaten der Gruppenmitglieder sind im Selbsthilfebüro hinterlegt und vom Vorstand einseh-/abrufbar.

Weitere Maßnahmen:

4. Handhygiene

  • Zur Durchführung der notwendigen Handhygiene stellt der Vereinsvorstand Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt im Sanitärbereich.

5. Steuerung und Reglementierung der Anzahl von Gruppenteilnehmern

  • Der große Gruppenraum darf nicht von mehr Personen betreten werden, als Stühle (unter Einhaltung der o.a. Abstandsregel) gestellt sind. Die Koordinierung erfolgt durch die jeweiligen Gruppenansprechpartner. Der kleine Gruppenraum darf nicht betreten werden.

6. Arbeitsplatzgestaltung

  • Das Büro sollte von höchstens einer Person besetzt sein. Andernfalls ist der Aufenthalt im Büro nur unter Beachtung der Abstandsregel gestattet.

7. Unterweisung der Gruppenteilnehmer/innen, ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und aktive Kommunikation

  • Die Unterweisung der Personen mit Zutrittsberechtigung zu den Vereinsräumen erfolgt via E-Mail, Telefon bzw. schriftliche Aushänge.

8. Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • Die Gruppenteilnehmer haben für ein regelmäßiges Durchlüften der Gruppenräume zu sorgen (vor und nach den Gruppensitzungen, ggf. auch während dieser).

  • Die Büromitarbeiter haben für ein regelmäßiges Durchlüften des Büros zu sorgen.

gez. 1. Vorstand Manfred Fuchs, Selbsthilfe bei Depressionen e.V.
Aktualisierung 24.07.: Passus bzgl. 1. Mund-Nasen-Bedeckungen hinzugefügt / geändert